
Diese Woche stand bei einem unserer Partnerstudios unangekündigt die Marktüberwachung in der Ausstellung: Energielabel-Kontrolle. Kein Einzelfall — die Behörden der Bundesländer prüfen aktuell wieder verstärkt, stichprobenartig und deutschlandweit. Irgendwann klingelt es also auch bei dir.
Die gute Nachricht: Du kannst das Thema in einer Stunde abräumen. Dieser Beitrag zeigt dir, was die Prüfer sehen wollen, welche Fehler sie am häufigsten finden — und wo du jedes fehlende Label in zwei Minuten bekommst.
Jede Musterküche in deiner Ausstellung ist rechtlich eine Verkaufsfläche. Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler, Weinklimaschrank, Dunstabzugshaube, Waschmaschine — für ausgestellte Geräte mit Energieverbrauchskennzeichnung gilt: Das Energielabel muss am Gerät deutlich sichtbar angebracht sein. Nicht im Ordner, nicht in der Schublade, nicht „auf Nachfrage“.
Die Grundlage ist EU-Recht (Verordnung (EU) 2017/1369) plus das deutsche Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz. Es kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Länder — und bei früheren bundesweiten Aktionen fanden die Prüfer bei fast jedem zweiten Händler Mängel. Wer kooperiert und zügig nachbessert, kommt in der Regel ohne Verfahren davon. Auf dem Papier stehen allerdings Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Plan dir eine Stunde ein — mehr braucht der Durchgang in den meisten Ausstellungen nicht:
Du musst dafür nicht beim Hersteller hinterhertelefonieren: Die EU stellt alle registrierten Energielabel und Produktdatenblätter kostenlos in der offiziellen Produktdatenbank EPREL bereit. Modellkennung eingeben, Label herunterladen, ausdrucken, ans Gerät — fertig.
→ Zur EU-Produktdatenbank EPREL
Findest du ein Produkt dort nicht, fordere das Label direkt bei deinem Lieferanten an — er ist verpflichtet, es bereitzustellen.
Du hast Fragen dazu — oder willst einfach mal über dein Studio sprechen? Unsere Kunden können sich jederzeit an uns wenden: Jetzt Beratungstermin buchen →
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2017/1369, die produktspezifischen delegierten Verordnungen und die Hinweise deiner zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
Ein ehrlicher Blick auf dein Marketing, deinen Terminprozess und deine Abschlussquote — kostenlos und ohne Verkaufsvortrag. Auch wenn du dich danach gegen uns entscheidest.
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